Hameln: Altstadt und Weserpromenade

Die Altstadt und Teilbereiche des Weserufers sind seit längerer Zeit Fördergebiete der Städtebauförderung in Hameln. Geografisch, wirtschaftlich, historisch und kulturell sind diese Gebiete unzweifelhaft der Mittelpunkt und der zentrale Ort der Stadt. Schon das Integrierte städtische Entwicklungs- und Wachstumskonzept der Stadt Hameln (ISEK 2007 bis 2017) bestimmte die Altstadt und das Weserufer als das vorrangige Entwicklungsgebiet der Stadt. Innerhalb dieses Gebietes wurden zu diesem Zeitpunkt die Hauptgeschäftslagen als Fördergebiet abgegrenzt. Damit wurde der vorrangigen Zielsetzung dieses Konzeptes, nämlich der „Stärkung der Bedeutungsfunktion der Hamelner Altstadt für Einzelhandel und Tourismus“, Rechnung getragen und ein umfangreicher Sanierungsprozess der Fußgängerzone erfolgreich abgeschlossen.
Das Herz der Stadt Hameln ist seine Altstadt. Nicht zuletzt gilt die Hamelner Altstadt als ein Juwel der Weserrenaissance. Sie ist ein eindrucksvoller Beleg des Wohlstands, den Bürger:innen in dieser Stadt schon früh erreicht hatten. Dies gilt darüber hinaus hinsichtlich ihrer Lage im Stadtgebiet und ihrer wirtschaftlichen Funktion als Zentrum des Landkreises Hameln-Pyrmont. So weist auch das Landesraumordnungsprogramm bezüglich ihrer zentralörtlichen Bedeutung die Stadt als Mittelzentrum mit oberzentraler Teilfunktion aus. Die Altstadt ist auch ein wesentlicher Treiber des Tourismus in der Region.

Entwicklungsziele

  • Funktionsstärkung der Innenstadt
  • Aufwertung des öffentlichen Raums und Verbesserung der Verknüpfung von Innenstadt und Weserufer
  • Barrierefreie Verbesserung des Weserumfeldes und die Schaffung attraktiver Wegeachsen
  • Freilegung von Blockinnenhöfen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Neu- und Umnutzung nicht mehr bedarfsgerechter Anlagen
  • Sanierung der innerörtlichen historischen ortsbildprägenden Gebäude
  • Schaffung von Aufenthaltsqualität
  • Befreiung innenstadtnaher, gastronomisch nutzbarer Flächen vom motorisierten Individualverkehr
  • Beseitigung von punktuellen Leerständen

Leistungsumfang

  • Betreuung der Sanierungsmaßnahme vor Ort und Abstimmung des Jahresprogramms für das Sanierungsgebiet
  • Aufstellung der (Zwischen-)Verwendungsnachweise und Entwurf der Zwischenabrechnung und Mittelabrufe bei der NBank
  • Vorbereitung der Fördermittelanträge sowie jährliche Programmanmeldung einschließlich der erforderlichen Angaben und Erläuterungen
  • Schriftverkehr mit der Programmbehörde einschließlich des Berichtswesens, elektronische Begleitinformationen, Monitoring
  • Verwaltung eines Treuhandkontos
  • Beratung bei der Vorbereitung von Erschließungsmaßnahmen und Unterstützung bei einem städtebaulichen Wettbewerb
  • Stellungnahmen und Abgabe einer Beschlussempfehlung zu Anträgen nach § 144 BauGB – ggfs. Erörterung mit dem Antragsteller
  • Mitwirkung in politischen Gremien, Bürger:innenversammlungen oder Arbeitskreisen
  • Verhandlungen mit Eigentümer:innen über Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach § 177 BauGB und Ordnungsmaßnahmen und die Ausarbeitung unterschriftsreifer Verträge sowie die Berechnung von möglichen Förderungen, Klärung von einzelfallbezogenen Fragen zur Förderfähigkeit von Maßnahmen

Auftraggeberin:
Stadt Hameln

Programmkomponente:
Lebendige Zentren

Art des Auftrags:
Treuhänderischer Sanierungsträger

Projektvolumen:
8,76 Mio. € (Stand 02/2023)

Bearbeitungszeitraum:
2022 – 2032 (voraussichtlicher Abschluss)

Projektleitung:
Christian Rauf

© Foto 1: hutterreimann Landschaftsarchitektur GmbH, Studio Maurermeier 
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